Grenzvermessung
zur Sicherung des Eigentums
Zuständig für die Vermessung der Grundstücksgrenzen und ihren Nachweis im Liegenschaftskataster sind die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Finden Sie an Ihrer Grundstücksgrenze die Grenzsteine nicht, so können Sie dort eine Grenzfeststellung beantragen. Wenn z.B. eine Garage an die Grenze gebaut werden soll oder ein Zaun errichtet wird, ist die Kenntnis über den genauen Verlauf der Grundstücksgrenze wichtig.
- Festlegung der Grundstücksgrenzen
- Sicherung des Eigentums
- Sichere Grenzen für gute Nachbarschaft
- Vordringliche Erledigung gegen Gebührenzuschlag
Grenzfeststellung
Grenzwiederherstellung oder Grenzermittlung?
Vermessungsantrag
beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Der Vermessungsantrag kann online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Dem Antrag können Sie eine Skizze beifügen, die mithilfe des BayernAtlas (Zeichnen auf der Karte) erzeugt werden kann.
Den unterzeichneten Antrag senden Sie an das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Den Vermessungsantrag können Grundstückseigentümer oder Personen mit berechtigtem Interesse stellen, z.B. Pächter.
Benötigen Sie das Vermessungsergebnis sehr rasch, können Sie eine vordringliche Erledigung gegen Gebührenzuschlag beantragen. Ihr Antrag wird dann außer der Reihe ausgeführt und ca. innerhalb eines Monats erledigt.
Nützliche Informationen
zur Grenzvermessung
Welches Amt ist für mich zuständig? | Ämtersuche |
Vermessungsantrag | Download (pdf, 32 kB) |
schriftliche Vollmacht | Download (pdf, 73 kB) |
Faltblatt Grundstücksvermessung | Download (pdf, 2,33 MB) |
Gebührenordnung | Datenbank BAYERN.RECHT |
Eigentumsgrenzen im Liegenschaftskataster | Hinweise für Grundstückseigentümer Download (pdf, 128 kB) |
Tipps für Bauherren und Hausbesitzer | Download (pdf, 61 kB) |
Bereitstellung von Abmarkungsmaterial | Wer die Vermessung beantragt hat, muss die Grenzzeichen in der Regel bereitstellen. Diese gibt es bei den Bauhöfen der Gemeinden, bei Baustoffhandlungen oder bei den Feldgeschworenen zu kaufen. In Abstimmung mit den Feldgeschworenen und dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sind vom Antragsteller zum Abmarkungstermin Material, Werkzeug sowie ggf. Hilfskräfte für Grabarbeiten zu stellen. Der Feldgeschworene wird in der Regel vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung verständigt. Informationen zu Feldgeschworenen |