BayernLab Lohr a.Main eröffnet
Staatsminister Füracker eröffnet das letzte von insgesamt 13 BayernLabs
Zur Ermittlung der neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer sind alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen in Bayern gesetzlich verpflichtet, im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung einzureichen.
Die Bayerische Vermessungsverwaltung (BVV) unterstützt die Steuerpflichtigen mit den Daten zum Flurstück: BayernAtlas-Grundsteuer
Nähere Informationen finden Sie unter www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html
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Fax: +49-951 9533-100
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Fr 08.00-12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
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