Katasterneuvermessung

Großräumige Grenzfeststellungen

Der Ablauf einer Katasterneuvermessung entspricht prinzipiell der normalen Grenzfeststellung. Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bestimmt im Rahmen der Katasterneuvermessung nicht nur die genauen Koordinaten der Grenzpunkte. Es berechnet auch exakte Grundstücksflächen und weist die Grundeigentümer in den Grenzverlauf ein.

  • Großräumige Grenzfeststellungen für Kommunen oder in Waldgebieten
  • Erneuerung des Grenznachweises, z.B. für Stadtsanierungen
  • Verbesserung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters
  • Überprüfung und Abmarkung aller Grenzen im Bearbeitungsgebiet

Vermessung

im Ortsbereich

Wenn eine Kommune etwa für eine Stadtsanierung oder eine Straßentrassierung die Flurkarte und den Grenznachweis erneuern möchte, kann sie mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eine Katasterneuvermessung vereinbaren.

Die Gebühr wird nach der Anzahl der beteiligten Flurstücke berechnet. Maßgeblich hierbei ist auch der Wert der Flurstücke. In bebautem Gebiet wird der vorherrschende Bodenrichtwert zur Wertermittlung herangezogen.

Voraussetzungen

  • nur kommunale Gebietskörperschaften als Auftraggeber
  • Auswahl des Bearbeitungsgebiets durch den Auftraggeber nach Beratung durch das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
  • Zusammenhängendes Bearbeitungsgebiet mit Mindestgrößen im bebauten Bereich von 1 ha, im unbebauten Bereich von 5 ha

Vermessung

in Waldgebieten

Zur Verbesserung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters in Waldbereichen werden Katasterneuvermessungen in Waldgebieten durchgeführt. Dabei werden alle Grenzen im Bearbeitungsgebiet überprüft und ggf. abgemarkt.

Als Antragsteller für Katasterneuvermessungen kommen ausschließlich Kommunen sowie im Forstbereich tätige Verbände in Frage.

Katasterneuvermessungen in Waldgebieten werden mit einer Ermäßigung von 50 % auf die Gebühr für die in der Örtlichkeit festgestellten Grenzpunkte angeboten.

Voraussetzungen

  • Zusammenhängendes Bearbeitungsgebiet mit Mindestgröße von 20 ha und mindestens 75 % Waldflächen
  • Überwiegend forstwirtschaftliche Nutzung
  • Öffentliches Interesse in forstwirtschaftlich genutzten Gebieten, z. B. Holzerzeugung als Beitrag zur Energiewende

Nützliche Informationen

zur Katasterneuvermessung

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